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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Dirk Bender, Garten- und Landschaftsbau

§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern
der Firma Gartenraum Bender, Garten- und Landschaftsbau.
Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer
wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der
jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2 Angebote und Leistungsumfang
Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend.
Das Angebot wandelt sich durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers (postalisch oder per
Mail) in einen rechtsverbindlichen Vertrag. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in der
Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Sämtliche Preise gelten netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§3 Ausführung
Der Verlauf von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen.
Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und
das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen.
Der Auftraggeber hat der Firma Gartenraum-Bender die vorhandenen Anschlüsse für Wasser und Energie
unentgeltlich zu überlassen. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Kunde.
Der Ausführungszeitpunkt ist witterungsabhängig. Für Verzögerungen durch Dritte (Materiallieferanten)
übernehmen wir keine Haftung.
Die Vergabe des Auftrages – ganz oder teilweise – an Subunternehmer, bleibt dem Auftragnehmer
vorbehalten. Für Verzögerungen durch Dritte (z.Bsp. Materiallieferungen) übernimmt die Firma GartenraumBender keine Haftung. 
Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages unbedingt erforderlich, bzw.
unvermeidlich sind, jedoch ohne Verschulden des Auftragnehmers erst während der Arbeitsdurchführung
erkannt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. 

Abdichtungen, Isolierungen, Anschlussfugen, Dehnfugen und Ähnliches an Haus und bestehenden Bauwerken sind niemals Bestandteil unseres Angebotes. Diese Arbeiten müssen separat von einem Fachbetrieb ausgeführt und extra vergütet werden.

§4 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z.B.
Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu unsere ausdrückliche
schriftliche Genehmigung.

§5 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß und tatsächlichem Material- und Arbeitsaufwand.
Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach
Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere Leistungserbringung ergeben, die uns vor der
Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind.
Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Leistungen und
Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet. Sind keine
Vergütungssätze vereinbart, gelten die ortsüblichen Sätze.
Der Nachweis über Stundenlohnarbeiten (Rapporte) und zusätzlichen Leistungen und Lieferungen wird dem
Auftraggeber umgehend zur Bestätigung vorgelegt. Zahlungen gelten als Anerkennung der erbrachten
Leistungen. Nach dieser Frist gilt der Nachweis als anerkannt, wenn der Auftraggeber sie nicht als nicht
anerkannt zurückgegeben hat oder schriftlich Einwendung erhoben hat.

§6 Abnahme
Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf
von 12 Werktagen nach Fertigstellung der Leistung.
Wird vom Kunden eine förmliche Abnahme nicht verlangt und hat er die Leistung oder einen Teil der
Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der
Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Kunde spätestens zu den in Absatz 1 genannten Zeitpunkten
gegenüber der Firma Gartenraum Bender schriftlich geltend zu machen.
In sich abgeschlossene Teile können gesondert abgenommen werden.
Für die Folgen eines Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regeln.
Sofern nicht anders vereinbart bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Materialund Vertriebskosten für Leistungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
Wir behalten uns vor bei Vertragsabschluss Sicherheitsleistungen oder Voraus- bzw. Abschlagszahlungen zur
Materialkostendeckung bis zu 40 % des Auftragsvolumens zu verlangen.

§7 Gewährleistung
Für alle durch uns erstellten Gewerke leisten wir 5 Jahre Garantie.
Mängel und Ansprüche sind innerhalb dieser Zeit anzumelden, um Gewährleistungseinschränkungen oder
Verlust zu vermeiden.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Firma Gartenraum-Bender die Ausführung der Mängelbeseitigung
so lange ablehnen, bis die Rechnung durch den Kunden vollständig bezahlt ist.
Unter besonderen Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt
insbesondere bei Aufbau auf durch Dritte erstellen Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellte Gewerke, die
in Zusammenhang mit unseren Arbeiten stehen.
Die Gewährleistungseinschränkung gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen: Naturgewalten und mutwillige Zerstörung.

§8 Haftung für Mängel
Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung.

§9 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung vor.

§10 Schriftform
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten
abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§11 Rechtswahl – Gerichtsstand

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand das für
unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

§12 Maße und Toleranzen
Für die vorgeschriebenen und vereinbarten Maße gelten die DIN – Toleranzen oder die jeweilige Bearbeitung
technisch vorgegebenen Abweichungen. Abweichungen im Bereich der Dicke, Ebenheit, Materialgüte und
Oberflächenbeschaffenheit liegen im Rahmen der Lieferbedingungen des Vorlieferanten. Zeugnisse oder
Bescheinigungen sind nicht im Lieferumfang enthalten. Wir haften ebenfalls nicht für Folgekosten durch
Mängel, welche durch Vorlieferanten verursacht wurden.
Beim Handel mit Betonwaren und Naturprodukten, können Formen, Farben und Strukturen von denen als
Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (z.B. Natursteine, Pflanzen) material- bzw.
fertigungsbedingt abweichen. Sie mindern weder den Gebrauchswert noch die Güteeigenschaft und
berechtigen nicht zur Beanstandung.

§13 Gewährleistung bei Pflanzen
Eine Garantie bzw. Gewährleistung für das Anwachsen können wir grundsätzlich nicht übernehmen, da dies
außerhalb unseres Einflusses liegt. Das gilt nicht, wenn wir die Pflanze selbst angeliefert und eingesetzt
haben, ein laufender Pflegevertrag hinsichtlich der Pflanzen mit dem Kunden besteht und eine
Anwuchsgarantie im Rahmen des Pflegevertrages oder sonst individuell vereinbart worden ist. Das gilt für
Aufträge über das Aus,-und Nachsaat und das Düngen von Pflanzen entsprechend.
Größenabweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig. Muster zeigen
lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.
Die Gewährleistung für Pflanzen beträgt eine Saison, wenn nicht anders vertraglich vereinbart. Für
mangelnde Pflege seitens des Auftraggebers der Pflanzen (zu wenig wässern düngen o.ä.) übernehmen wir
keine Haftung.

§14 Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der
Geschäftsverbindung vom Auftraggeber selbst oder von Dritten bekannt sind, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet werden.
Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der
Durchführung an die mit der Lieferung der Baustoffe, Bauteile und Pflanzen sowie für anfallende Entsorgung
beauftragten Unternehmen weitergegeben.
§15 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.